Information der Beruflichen Schulen
Schüleraufnahme zum Schuljahresbeginn
Die Beruflichen Schulen des Landkreises Tübingen informieren zur Schüleraufnahme zum Schuljahresbeginn 2023/2024.
Die Beruflichen Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Tübingen bieten eine vielseitige, qualifizierte, allgemeine und berufliche Bildung für Schülerinnen und Schüler aller Schularten. Im Juli bzw. September findet für das Schuljahr 2023/2024 die Aufnahme der berufsschulpflichtigen Schülerinnen und Schüler statt, die sich für die einzelnen Schularten angemeldet haben. Berufsschulpflichtig sind alle Jugendlichen, welche die allgemeine Schulpflicht erfüllt und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wer eine schulische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine Berufsfachschule abge-schlossen hat und nicht in eine Berufsausbildung eintritt, für den gilt die Berufsschulpflicht als erfüllt.
Alle Jugendlichen unter 18 Jahren, die nach der Klasse 9 oder Klasse 10 keine weiterführende Voll-zeitschule besuchen bzw. kein Ausbildungsverhältnis eingehen, sind verpflichtet, das Vorqualifizie-rungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) bzw. das Berufseinstiegsjahr (BEJ) oder die Duale Ausbildungsvorberei-tung (AV_dual) zu besuchen. Das VAB besuchen Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulab-schluss. Das BEJ besuchen Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss. Im AV_dual können Schülerinnen und Schüler mit oder ohne Hauptschulabschluss aufgenommen werden.
Nachfolgend ist in einer Übersicht die jeweilige Schule mit entsprechenden Anmeldeterminen und – Uhrzeiten aufgeführt.
Die Informationen zur Schüleraufnahme an den beruflichen Schulen des Landkreises Tübingen können auch auf den Internetseiten der Beruflichen Schulen nachgelesen werden.